Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Wissen, das sie/er in seiner Berufsausübung erhält Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen davon sind gesetzliche Vorschriften, die zur Weitergabe von Daten verpflichten. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger oder Bezugspersonen muss die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker durch die Patientin/den Patienten schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
§ 5 Mitteilungspflicht der Patientin
Die Patientin/der Patient verpflichtet sich, die Heilpraktikerin/den Heilpraktiker wahrheitsgemäß über anderweitige Medikationen und Behandlungen zu unterrichten.
§ 6 Ausfallhonorar
Versäumen Patient/innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden Sie dem der Heilpraktikerin/dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn Patient/innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert waren. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin/den Heilpraktiker.
§ 7 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der zuständige Gerichtsstand für die Praxisanschrift.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Behandlung enthebt Patient/innen nicht, die volle Verantwortung für ihre/seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Patient/innen, sich zeitnah zu melden.
Für diesen Behandlungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.